Voraussetzung für den Besuch der St. Ansgar Schule ist ein durch die Landesschulbehörde festgestellter individueller Unterstützungsbedarf für den Schwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung.
Die Aufnahme in die St. Ansgar Schule erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Umschulungsverfahrens durch die regionalen Außenstellen der Landesschulbehörde. Die Sorgeberechtigten oder die derzeit besuchte Schule können einen Antrag auf Feststellung eines Unterstützungsbedarfes stellen. Über eine Aufnahme wird individuell entschieden und kann bedarfsgerecht jederzeit im laufenden Schuljahr erfolgen.
Ansprechpartner
Schulleiterin
Doreen Fuchs
Förderschulrektorin
Tel.: 05121 / 967-450
foerderschule@stansgar-jugendhilfe.de
Stellv. Schulleiter
Holger Hofmann
Förderschullehrer
Tel.: 05121 / 967-450
foerderschule@stansgar-jugendhilfe.de
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