Die Aufnahme in die St. Ansgar Schule

Voraussetzung für den Besuch der St. Ansgar Schule ist ein durch die Landesschulbehörde festgestellter individueller Unterstützungsbedarf für den Schwerpunkt der emotionalen und sozialen Entwicklung.

Kinder am Wasser

Die Aufnahme in die St. Ansgar Schule erfolgt im Rahmen des vorgeschriebenen Umschulungsverfahrens durch die regionalen Außenstellen der Landesschulbehörde. Die Sorgeberechtigten oder die derzeit besuchte Schule können einen Antrag auf Feststellung eines Unterstützungsbedarfes stellen. Über eine Aufnahme wird individuell entschieden und kann bedarfsgerecht jederzeit im laufenden Schuljahr erfolgen.

Ansprechpartner

Schulleiterin

 

 
 

 

 

Doreen Fuchs
Förderschulrektorin
Tel.: 05121 / 967-450
foerderschule@stansgar-jugendhilfe.de

Stellv. Schulleiter

Holger Hofmann

Holger Hofmann
Förderschullehrer
Tel.: 05121 / 967-450
foerderschule@stansgar-jugendhilfe.de

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