Qualität

Die Qualität der erzieherischen Hilfe der St. Ansgar Kinder- und Jugendhilfe wird wesentlich durch die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII gesichert und weiterentwickelt. Verantwortlicher Gewährleister der Hilfeplanung ist das zuständige Jugendamt. Im Hilfeplan werden die Bedürfnisse, Interessen und Erwartungen der Beteiligten zusammengeführt und in weitgehend verbindliche Vereinbarungen gefasst. In der St. Ansgar Kinder- und Jugendhilfe besitzt die Hilfeplanung und damit die fachliche Kooperation mit dem Jugendamt einen hohen Stellenwert. Ziele partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Rahmen der Hilfeplanung sind die Klärung von Verantwortung und Aufgaben sowie Verlässlichkeit und Verbindlichkeit der gemeinsamen Vereinbarungen. Bei der Hilfeplanung sind regelmäßig von Seiten der St. Ansgar Kinder- und Jugendhilfe:

  • der / die Bezugspädagoge/ in
  • die Erziehungsleitung
  • bei Bedarf beteiligte pädagogisch-therapeutische Fachkräfte

vertreten.

 

Zur Umsetzung der im Hilfeplan vereinbarten Ziele findet interne Erziehungsplanung in der St. Ansgar Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung statt. Die Erziehungsplanung erfolgt in den fallbezogenen Teamgesprächen und legt die aktuellen Feinziele und die daraus resultierenden Maßnahmen fest. Flankierend zur Erziehungs- und Hilfeplanung finden folgende Prozesse statt:

  • Zeitnahe und kontinuierliche Dokumentation, Information und Kommunikation mit dem Jugendamt als sozialpädagogische Fachbehörde und Kostenträger,
  • Kontinuierliche Reflektion der pädagogischen Prozesse und Strukturen in den Gremien der Einrichtung sowie aktuelle interne Kommunikation und Information,
  • Elternarbeit,
  • Fallbesprechungen,
  • Verfassen eines Entwicklungsberichtes zur Vorbereitung auf das Hilfeplangespräch.

 

Qualitätsmerkmale die uns wichtig sind:

  • Im pädagogischen Dienst werden nur Mitarbeiter/innen mit pädagogischer Fachausbildung zum Teil mit Zusatzausbildungen beschäftigt. Dabei wird auf eine personelle Kontinuität der Fachkräfte in den Gruppen großen Wert gelegt, was sich in der langfristigen Mitarbeit der meisten Mitarbeiter/innen niederschlägt.
  • Die Teilnahme der Eltern und Angehörigen der Kinder und Jugendlichen am Erziehungs-prozess erfolgt neben der Einbeziehung bei den Hilfeplangesprächen durch individuelle und prozess- und entwicklungsorientierte Information, Gespräche, Besuche, etc.
  • Ort und Lage der Einrichtungen der St. Ansgar Kinder- und Jugendhilfe tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen einerseits besondere Entwicklungs- und Fördermöglichkeiten innerhalb zu ermöglichen und andererseits die Integration in die örtliche Gemeinde zu fördern (Schule, Beruf, Kontakte zu Freunden, Mitgliedschaft in Vereinen etc.).
  • Der Wohnraum und die Ausstattung Wohngruppen sind individuell gestaltet und dazu geeignet, dass Kinder und Jugendliche in einem entwicklungsfördernden Lebensmilieu aufwachsen können.
  • Die Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen an den für sie wichtigen Entscheidungen ist ein Qualitätsmerkmal. Das Ernstnehmen der Kinder und Jugendlichen und die Sicherstellung der Kinderrechte erfordert Formen der Beteiligung, die den Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich mit ihren Lebensbedingungen auseinander zu setzen, sich für Ihre Interessen einzusetzen und soziale Beteiligungs-Prozesse zu erlernen.

 

Die Sicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Standards wird gewährleistet durch:

  • Förderung und Unterstützung von internen und externen Fortbildungen
  • Unterstützung der MitarbeiterInnen bei Zusatzausbildungen
  • Regelmäßige Durchführung von internen Fortbildungen bzw. Fachtagen
  • Externe Teamsupervision
  • Zahlreiche MitarbeiterInnen mit langjähriger Erfahrung in der Jugendhilfe
  • Mitarbeit von EinrichtungsvertreterInnen in regionalen und überregionalen Gremien und Arbeitskreisen