Der Ambulante Dienst leistet flexible erzieherische Hilfen, die im Sinne von individuellen Lösungen gemeinsam mit den am Hilfeprozess beteiligten Personen entwickelt werden. Sie beinhalten die "klassischen" ambulanten Hilfen
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Mobile Betreuung (§§ 34, 35 SGB VIII)
- Jugendgerichtshilfe (§ 10 JGG)
Für Jugendliche und Heranwachsende, die eine richterliche Weisung oder Auflage bzw. ein Angebot vom Staatsanwalt erhalten haben bieten wir Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung an, die den Klienten unter Einbeziehung seines sozialen Umfeldes unterstützt.
ebenso wie spezielle (Kompakt-) Angebote nach § 27 SGB VIII.
Adressaten
- Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene,
- Eltern und Familien, die aus vielfältigen Gründen in Schwierigkeiten geraten sind und fachliche Hilfe brauchen, um diese Schwierigkeiten zu überwinden.
Flexibilität
- Individuelle Lösungen
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit
- Transparenz
Leitgedanken
- Würdigung des Selbsthilfepotentials
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Ressourcen entdecken und entwickeln
- Zielorientierung
- Lebensweltorientierung
- Vernetzung mit regionalen Angeboten
- Klarheit über Auftrag , Zielsetzung und Aufgabenverteilung
Angebote und Methoden
- Indikationsstellung
- Psychologische Diagnostik
- Ziel- und Ressourcenanalyse
- Familienclearing
- Verselbständigungsgruppe
- Video-Interaktionstraining
- Anti-Aggressionstraining
- Elterntraining
- Systemische Familienberatung
- Kinder- und Jugendberatung
- Einzelpädagogische Angebote
- Gruppenpädagogische Angebote
- Kunst- und Gestaltungstherapie
- Yoga für Kinder- und Jugendliche
- Erlebnispädagogische Projekte
Qualitätssicherung
- Fort- und Weiterbildung
- Kollegiale Beratung
- Supervision
- Evaluation